Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB'S)
Computer-Systeme
Hochmuth GmbH
Fassung 1.3 vom 01.01.2017
1.
Allgemeines
2.
Angebote
3. Auftragsbestätigung
4.
Lieferung
5. Abnahme
6. Zahlungsbedingungen
7.
Preise und Zahlungen
8. Mängelrügen und Mängelhaftung
9.
Gewährleistung
10. Reparaturbedingungen
11.
Einarbeitung und Dokumentation
12. Nutzungsrechte
13.
Gewährleistung für Programme
14.
Eigentumsvorbehalt
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Allgemeines
1.1
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche - auch
künftige- geschäftliche Beziehungen, insbesondere Lieferungen, Leistungen und
sonstige Rechtsgeschäfte zwischen der Firma Computer-Systeme Hochmuth GmbH, im
folgenden CSH genannt und unseren Kunden.
1.2 Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen
sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
1.3
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und evtl. gesonderten Einkaufsbedingungen des
Käufers werden hiermit widersprochen..
1.4
Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang
bei uns ausdrücklich widersprechen.
1.5 Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit
des Vertrages. Für Software einiger Lieferanten gelten besondere Bedingungen,
für deren Einhaltung der Besteller selbst verantwortlich ist.
1.6
Aufträge gelten auch ohne Übersendung einer Auftragsbestätigung als angenommen.
2.
Angebote
2.1
Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Drucksachen
oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, wie insbesondere
Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind
unverbindlich.
2.2 Für die Richtigkeit von technischen Angaben und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten
wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen sind vorbehalten. Etwaige
Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar
sind. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Zwischenverkauf vorbehalten.
3.
Auftragsbestätigung
3.1
Telefonisch erteilte Aufträge sind für den Besteller grundsätzlich rechtskräftig
und somit verbindlich. Stornierungen können nur mit Einverständnis von CSH und
unter Zahlung einer Stornogebühr erfolgen. Die Stornogebühr beträgt 20% des Auftragswertes.
3.2
Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von einer
Woche, schriftlich geltend zu machen.
4.
Lieferung
4.1
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht bei
Verlassen unseres Lagers auf den Käufer über (Versendungskauf).
4.2
Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten. Die
Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung sowie
Mangelfreiheit zu prüfen.
4.3
Warenrücksendungen sind nach vorheriger Vereinbarung mit uns unter Anerkennung
und Bezahlung einer Rücknahmegebühr möglich.
4.4 Die Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber für uns nicht
verbindlich.
4.5
Die Durchführung der erteilten Aufträge erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger und
genügender Belieferung durch unsere Vorlieferanten.
4.6
Sollte sich die Auslieferung der Waren verzögern, so muss uns der Käufer eine
Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen. Für die Einhaltung dieser Nachfrist
genügt die rechtzeitige Absendung der Ware.
4.7
Höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Hindernisse,
die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können
- gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten -, wie Betriebsstörungen,
behördliche Eingriffe, Verzögerung der Lieferung von Waren und Bauteilen, sonstige
nicht richtige oder rechtzeitige Selbstbelieferung befreien uns für die Dauer
ihrer Auswirkungen und im Fall der Unmöglichkeit voll von der Lieferfrist.
4.8 Wird durch die oben genannten Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich
oder unzumutbar, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.9 Im Falle unseres Leistungsverzuges oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit
der Leistung sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, es liegt
Vorsatz oder bei unseren leitenden Angestellten oder der Firmenleitung grobe Fahrlässigkeit
vor.
4.10 Sollte der Besteller die Annahme der bei uns bestellten, bzw. in Auftrag
gegebenen Waren verweigern oder bei Anlieferung die vereinbarten Zahlungsmittel
nicht bereithalten, befindet er sich im Annahmeverzug.
4.11
Bei Transportschäden, Falschlieferungen und unvollständigem Lieferumfang ist die
Firma CSH vom Käufer innerhalb von 5 Tagen zu benachrichtigen. Eine Falschlieferung,
fehlerhafte Lieferung oder die Lieferung von defekten Produkten berechtigen den
Besteller zur Wandlung des Kaufvertrages, nachdem der Verkäufer dreimal vergeblich
nachgebessert hat.
5.
Abnahme
5.1
Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung abzunehmen, bzw. durch einen Bevollmächtigten
abnehmen zu lassen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann der Verkäufer
ihm eine Nachfrist von 10 Tagen mit der Maßgabe setzen, dass nach ergebnislosen
Ablauf der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist und Schadensersatz
wegen Nichterfüllung verlangen kann.
5.2
Der Schadenersatz umfasst alle im Zusammenhang mit der Abwicklung des Rechtsgeschäftes
gemachten Aufwendungen des Verkäufers sowie dessen entgangenen Gewinn, mindestens
aber 20% vom Netto-VK, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder die Fa. CSH
einen höheren Schaden nachweist.
6.
Zahlungsbedingungen
6.1
Der Kaufpreis ist bei Übernahme der Ware ohne Abzug in bar zu zahlen, falls nicht
schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind.
6.2 Bei Verzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12% des
Kaufpreises, bzw. des Restkaufpreises zu berechnen. Befindet sich der Käufer im
Zahlungsverzug, ist der Verkäufer von jeglicher auch vertraglich zugesicherter
Leistung bis zum vollständigen Ausgleich der Forderung freigestellt.
7.
Preise und Zahlungen
7.1
Unsere Preise in den Zeitungsanzeigen verstehen sich einschließlich der zur Zeit
gültigen MwSt.
7.2
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst,
Spedition oder eigenem Fahrzeug. Die Gefahr und das Transportrisiko übernimmt
in jedem Fall der Käufer, auch wenn wir ausnahmsweise die Versandkosten übernehmen.
Falls vereinbart, wird die Lieferung der Ware auf Rechnung des Käufers gegen Transportschäden
versichert.
7.3 Sendungen ins Ausland können nur gegen Vorauszahlung des Rechnungsbetrages
erfolgen. Bei Auslandssendungen erheben wir pauschale Bearbeitungsgebühr von 50,00
€ zzgl. MwSt.
8. Mängelrügen und Mängelhaftung
8.1 Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Alle hier nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche,
gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen
auf einer zumindest grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns, durch einen
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
8.2
Bei Geschäften mit Kaufleuten im Sinne des HGB müssen Mängelrügen für offensichtlich
Mängel spätestens 5 Werktage nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort bei uns
schriftlich und spezifiziert eingehen.
8.3
Ebenfalls bei Geschäften mit Kaufleuten im Sinne des HGB sind Mängel, die auch
bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können,
unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Endverbraucher rügen innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.
8.4
Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von § 459 BGB sind als Zusicherung ausdrücklich
zu kennzeichnen.
9. Gewährleistung
9.1 Die Gewährleistungsfrist für alle von uns gelieferten Produkte beträgt mindesten
24 Monate, höchstens jedoch die evtl. längere Frist des Herstellers ab Auslieferung
von unserem Lager.
9.2
Eine Gewährleistung für verloren gegangene, vom Kunden erstellte Daten aller Art
auf Datenträgern ist grundsätzlich ausgeschlossen (siehe auch Pkt. 9.4).
9.3
Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich,
das defekte Teil und eine genaue Fehlerbeschreibung auf einem von uns vorgesehenen
Formular mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheines,
mit dem das Gerät geliefert wurde, an uns einzuschicken, bzw. bei uns anzuliefern.
Die Geräte müssen frei bei uns eintreffen. Unfrei angelieferte Sendungen werden
nicht angenommen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten
treten keine neue Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile, wie Druckköpfe,
Farbbänder, Typenräder, Tonermaterialien, Developer, Selentrommeln und weitere
Verschleißmaterialien unterliegen nur der Gewährleistung, wenn der Mangel oder
Schaden nicht auf unsachgemäße Handhabung, Verbrauch oder Verschleiß zurückzuführen
ist. Unsachgemäße Benutzung, Lagerung sowie Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriffe
und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, dass die Gewährleistungsfrist außer
Kraft tritt. Wir behalten uns vor, im Gewährleistungsfall Nachbesserung, Preisminderung
oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Eine Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung)
ist nur nach drei erfolglosen Nachbesserungsversuchen an einem Mangel möglich.
9.4 Unsere Haftung im Rahmen der Garantie oder im Rahmen der Übernahmegarantie
beschränkt sich der Höhe nach in jedem Fall nur auf den Kaufpreis des fehlerhaften
Artikels unter Ausschluss jeglicher Haftung für evtl. Folgeschäden, die aus der
Benutzung des von uns gelieferten Artikels entstanden sein könnten. Bei Geschäften
mit Endverbrauchern begrenzen wir unsere Haftung incl. Folgeschäden max. auf die
Höhe des Kaufpreises. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu
reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom
Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber hat vor Beginn der Reparatur für eine
ordnungsgemäße Datensicherung zu sorgen.
10.
Reparaturbedingungen
10.1
Auf Reparaturen gewähren wir keine Garantie. Reparaturen sind bei der Rücklieferung
zahlbar. Reparaturzeiten führen nicht zur Verlängerung der Garantiezeit.
10.2
Kostenvoranschläge werden nur bei besonderer Beauftragung vor der Reparatur ausgestellt.
Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nach Aufwand berechnet.
11.
Einarbeitung und Dokumentation
11.1 In unseren Preisen ist keine kostenlose Einarbeitung, Installation und Einführung
in die von uns gelieferte Hard- und Software enthalten. Einarbeitung und Installation
muss zusätzlich in Auftrag gegeben werden und wird von uns nach Aufwand berechnet,
oder von einer durch uns beauftragte Firma erbracht. Soweit es sich bei den von
uns gelieferten Produkten um Neugeräte handelt, fügen wir, wenn möglich, eine
deutsche oder englischer Dokumentation des Herstellers bei. Für die Richtigkeit
dieser Dokumentation kann von uns keine Haftung übernommen werden. Sollte der
Hersteller keine Dokumentation zur Verfügung stellen, bzw. mitliefern, besteht
gegenüber uns kein Anspruch auf Lieferung einer Dokumentation.
12.
Nutzungsrechte
12.1
Durch die Zahlung des Auftragswertes für die aufgeführten Programme erhält der
Auftraggeber das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an
der Software für die Nutzung auf einer Anlage. Dies gilt für vom Auftragnehmer
entwickelte und angepasste Programme und für Programme, die vom Auftragnehmer
vermittelt oder gehandelt werden. Der Auftragnehmer und/oder Dritte haben Schutzrechte
an diesen Programmen. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat der Auftragnehmer
entsprechende Nutzungsrechte. Sofern für vermittelte oder gehandelte Programme
und Programmteile andere Nutzungsrechte gelten, die auch für den Auftragnehmer
verbindlich sind, so gelten diese als vereinbart.
13.
Gewährleistung für Programme
13.1
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass der Programmträger bei der Übergabe keine
Material- und Herstellungsfehler hat. Sollte eine Programm fehlerhaft sein, so
kann der Auftraggeber während der Gewährungsfrist von 6 Monaten Ersatzlieferung
verlangen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es nach dem Stand der Technik nicht
möglich ist, Datenverarbeitungsprogramme, insbesondere wenn sie mit anderen Programmen
verbunden werden, so zu entwickeln, dass sie fehlerfrei arbeiten. Sofern zu den
Programmen Beschreibungen geliefert werden, sind die Programme grundsätzlich brauchbar
im Sinne der Beschreibung. Es wird keine Gewähr oder Haftung dafür übernommen,
dass die Programme fehlerfrei arbeiten, insbesondere, dass die Programme den Anforderungen
des Auftraggebers genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
Auch die Verantwortung für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie
die damit beabsichtigten Ergebnisse trägt der Auftraggeber. Für Programme und
Programmteile, die für den Auftraggeber individuell entwickelt werden, gilt die
vereinbarte Programmspezifikation und Abnahmeprozedur. Unterbleiben diese Spezifikation
und Prozedur, so bemüht sich der Auftragnehmer nach bestem Willen und Gewissen,
das Programm im Sinne des Auftraggebers zu entwickeln und/oder anzupassen. Die
Abnahme gilt in diesem Fall durch die Lieferung als erfolgt. Änderungswünsche
des Auftraggebers werden, soweit dies nach dem Stand der Technik überhaupt möglich
ist, in angemessener Zeit und gegen gesonderte Berechnung berücksichtigt. Es wird
ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass Änderungen zu Fehlern im Ablauf an
anderen Stellen der Programme führen können. Die Verantwortung liegt in diesem
Fall beim Auftraggeber.
13.2 Hard- und softwaretechnische Arbeiten durch unsere Mitarbeiter an der Anlage
des Auftraggebers werden von uns mit größter Sorgfalt vorgenommen. Sollten uns
dennoch Fehler unterlaufen, die insbesondere Zerstörung weiterer Hardwareteile,
Zerstörung einzelner Programmteile oder Datenverlust zur Folge haben, so kann
eine Haftung hierfür nicht von uns übernommen werden, es sei denn es liegt Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vor. Das Risiko hierfür trägt der Auftraggeber. Der
Auftraggeber verzichtet weiterhin auf jegliche Schadensersatzansprüche.
14.
Eigentumsvorbehalt
14.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Die
gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware).
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers
in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und uns die jeweilige Saldoforderung
bei laufender Rechnung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, gegen den Kunden
zusteht.
14.2
Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferter,
noch in unserem Eigentum stehender Ware gilt als in unserem Auftrag erfolgt, ohne
dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen.
14.3
Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden,
so tritt uns der Kunde mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen
seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen
Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für
uns.
14.4
Der Kunde darf die gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern
und nur, sofern mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbart wird.
14.5
Die Vereinbarung eines Abtretungsverbotes mit seinem Abnehmer ist ausdrücklich
untersagt. Weiter ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, mit seinem Abnehmer die
Einstellung seiner Forderungen aus von uns gelieferter Ware in ein Kontokorrentverhältnis
zu vereinbaren.
14.6
Der Kunde ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt
aufzuerlegen.
14.7
Unsere Eigentumsvorbehalte (einfacher, erweiterter, verlängerter und Kontokorrentvorbehalt)
erlöschen auch dann nicht, wenn von uns stammende Ware von einem anderen Käufer
erworben wird, solange dieser die Waren noch nicht bei uns bezahlt hat. Dieses
gilt insbesondere für den Verkauf im Rahmen verbundener Unternehmen.
14.8
Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändungen, muss der Kunde offenbaren,
bzw. unverzüglich schriftlich anzeigen. Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich
eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu
übersenden, aus der hervorgeht, dass unser Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten
Sache noch besteht.
14.9 Mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen tritt der Kunde
uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur völligen
Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns
gelieferten Ware gegen seine Abnehmer entstehen ab, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages
der von uns gelieferten und von dem Kunden veräußerten Ware.
14.10
Übersteigt der Wert der uns gegebenen Abtretungen und Sicherungen unsere Forderungen
insgesamt um mehr als 20%, so verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden insoweit
nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.
14.11 Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer
bekannt zugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer
erforderliche Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
14.12
Auch wir sind berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen.
Dies gilt als Widerruf der nachstehenden Einzugsermächtigung.
14.13 Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen,
jedoch nur solange, als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß
nachkommt. Die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderung kann durch uns
widerrufen werden. Die eingezogenen Beträge hat der Kunde gesondert aufzubewahren
und unverzüglich an uns abzuführen. Interventionskosten trägt der Kunde.
14.14
Als Veräußerung im Sinne dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch Verarbeitung,
Montage oder sonstige Verwertungen, insbesondere der Einbau in nicht von uns gelieferte
Geräte.
14.15
Sollte der Abnehmer mit seinen Kunden ein Kontokorrentverhältnis bezüglich seiner
Forderung vereinbart haben, so tritt er bereits jetzt seine Kontokorrentforderung
gegen seinen Kunden in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren
bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen ab.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort
für alle Verpflichtungen des Kunden ist Chemnitz.
15.2
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten - auch für Klagen im Wechsel -, Scheck-
und Urkundenprozess mit Vertragspartnern, welche Vollkaufleute, bzw. im Handelsregister
eingetragene, juristische Personen des öffentlichen Rechts, oder öffentlich rechtliche
Sondervermögen sind, oder ihren Sitz im Ausland haben, ist ausdrücklich Chemnitz
vereinbart.
15.3
Chemnitz ist ferner ausdrücklich als Gerichtsstand vereinbart für den Fall, dass
der Vertragspartner seinen Wohnsitz nach Vertragsabschluß verlegt. Für alle Verträge
gilt deutsches Recht.