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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB'S)

Computer-Systeme Hochmuth GmbH

Fassung 1.3 vom 01.01.2017

1. Allgemeines
2. Angebote
3. Auftragsbestätigung
4. Lieferung
5. Abnahme
6. Zahlungsbedingungen
7. Preise und Zahlungen
8. Mängelrügen und Mängelhaftung
9. Gewährleistung
10. Reparaturbedingungen
11. Einarbeitung und Dokumentation
12. Nutzungsrechte
13. Gewährleistung für Programme
14. Eigentumsvorbehalt
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche - auch künftige- geschäftliche Beziehungen, insbesondere Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen der Firma Computer-Systeme Hochmuth GmbH, im folgenden CSH genannt und unseren Kunden.

1.2 Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allgemeinen Geschäftsbedingungen und evtl. gesonderten Einkaufsbedingungen des Käufers werden hiermit widersprochen..

1.4 Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.

1.5 Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages. Für Software einiger Lieferanten gelten besondere Bedingungen, für deren Einhaltung der Besteller selbst verantwortlich ist.

1.6 Aufträge gelten auch ohne Übersendung einer Auftragsbestätigung als angenommen.

2. Angebote

2.1 Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Drucksachen oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, wie insbesondere Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich.

2.2 Für die Richtigkeit von technischen Angaben und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen sind vorbehalten. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Zwischenverkauf vorbehalten.

3. Auftragsbestätigung

3.1 Telefonisch erteilte Aufträge sind für den Besteller grundsätzlich rechtskräftig und somit verbindlich. Stornierungen können nur mit Einverständnis von CSH und unter Zahlung einer Stornogebühr erfolgen. Die Stornogebühr beträgt 20% des Auftragswertes.

3.2 Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche, schriftlich geltend zu machen.


4. Lieferung

4.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht bei Verlassen unseres Lagers auf den Käufer über (Versendungskauf).

4.2 Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten. Die Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung sowie Mangelfreiheit zu prüfen.

4.3 Warenrücksendungen sind nach vorheriger Vereinbarung mit uns unter Anerkennung und Bezahlung einer Rücknahmegebühr möglich.

4.4 Die Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber für uns nicht verbindlich.

4.5 Die Durchführung der erteilten Aufträge erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger und genügender Belieferung durch unsere Vorlieferanten.

4.6 Sollte sich die Auslieferung der Waren verzögern, so muss uns der Käufer eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen. Für die Einhaltung dieser Nachfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware.

4.7 Höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können - gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten -, wie Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Verzögerung der Lieferung von Waren und Bauteilen, sonstige nicht richtige oder rechtzeitige Selbstbelieferung befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und im Fall der Unmöglichkeit voll von der Lieferfrist.

4.8 Wird durch die oben genannten Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder unzumutbar, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.9 Im Falle unseres Leistungsverzuges oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bei unseren leitenden Angestellten oder der Firmenleitung grobe Fahrlässigkeit vor.

4.10 Sollte der Besteller die Annahme der bei uns bestellten, bzw. in Auftrag gegebenen Waren verweigern oder bei Anlieferung die vereinbarten Zahlungsmittel nicht bereithalten, befindet er sich im Annahmeverzug.

4.11 Bei Transportschäden, Falschlieferungen und unvollständigem Lieferumfang ist die Firma CSH vom Käufer innerhalb von 5 Tagen zu benachrichtigen. Eine Falschlieferung, fehlerhafte Lieferung oder die Lieferung von defekten Produkten berechtigen den Besteller zur Wandlung des Kaufvertrages, nachdem der Verkäufer dreimal vergeblich nachgebessert hat.

5. Abnahme

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung abzunehmen, bzw. durch einen Bevollmächtigten abnehmen zu lassen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann der Verkäufer ihm eine Nachfrist von 10 Tagen mit der Maßgabe setzen, dass nach ergebnislosen Ablauf der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann.

5.2 Der Schadenersatz umfasst alle im Zusammenhang mit der Abwicklung des Rechtsgeschäftes gemachten Aufwendungen des Verkäufers sowie dessen entgangenen Gewinn, mindestens aber 20% vom Netto-VK, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder die Fa. CSH einen höheren Schaden nachweist.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Der Kaufpreis ist bei Übernahme der Ware ohne Abzug in bar zu zahlen, falls nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind.

6.2 Bei Verzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12% des Kaufpreises, bzw. des Restkaufpreises zu berechnen. Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, ist der Verkäufer von jeglicher auch vertraglich zugesicherter Leistung bis zum vollständigen Ausgleich der Forderung freigestellt.

7. Preise und Zahlungen

7.1 Unsere Preise in den Zeitungsanzeigen verstehen sich einschließlich der zur Zeit gültigen MwSt.

7.2 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug. Die Gefahr und das Transportrisiko übernimmt in jedem Fall der Käufer, auch wenn wir ausnahmsweise die Versandkosten übernehmen. Falls vereinbart, wird die Lieferung der Ware auf Rechnung des Käufers gegen Transportschäden versichert.

7.3 Sendungen ins Ausland können nur gegen Vorauszahlung des Rechnungsbetrages erfolgen. Bei Auslandssendungen erheben wir pauschale Bearbeitungsgebühr von 50,00 € zzgl. MwSt.

8. Mängelrügen und Mängelhaftung

8.1 Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Alle hier nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer zumindest grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

8.2 Bei Geschäften mit Kaufleuten im Sinne des HGB müssen Mängelrügen für offensichtlich Mängel spätestens 5 Werktage nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort bei uns schriftlich und spezifiziert eingehen.

8.3 Ebenfalls bei Geschäften mit Kaufleuten im Sinne des HGB sind Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Endverbraucher rügen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.

8.4 Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von § 459 BGB sind als Zusicherung ausdrücklich zu kennzeichnen.

9. Gewährleistung

9.1 Die Gewährleistungsfrist für alle von uns gelieferten Produkte beträgt mindesten 24 Monate, höchstens jedoch die evtl. längere Frist des Herstellers ab Auslieferung von unserem Lager.

9.2 Eine Gewährleistung für verloren gegangene, vom Kunden erstellte Daten aller Art auf Datenträgern ist grundsätzlich ausgeschlossen (siehe auch Pkt. 9.4).

9.3 Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich, das defekte Teil und eine genaue Fehlerbeschreibung auf einem von uns vorgesehenen Formular mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheines, mit dem das Gerät geliefert wurde, an uns einzuschicken, bzw. bei uns anzuliefern. Die Geräte müssen frei bei uns eintreffen. Unfrei angelieferte Sendungen werden nicht angenommen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neue Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile, wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Tonermaterialien, Developer, Selentrommeln und weitere Verschleißmaterialien unterliegen nur der Gewährleistung, wenn der Mangel oder Schaden nicht auf unsachgemäße Handhabung, Verbrauch oder Verschleiß zurückzuführen ist. Unsachgemäße Benutzung, Lagerung sowie Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriffe und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, dass die Gewährleistungsfrist außer Kraft tritt. Wir behalten uns vor, im Gewährleistungsfall Nachbesserung, Preisminderung oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Eine Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) ist nur nach drei erfolglosen Nachbesserungsversuchen an einem Mangel möglich.

9.4 Unsere Haftung im Rahmen der Garantie oder im Rahmen der Übernahmegarantie beschränkt sich der Höhe nach in jedem Fall nur auf den Kaufpreis des fehlerhaften Artikels unter Ausschluss jeglicher Haftung für evtl. Folgeschäden, die aus der Benutzung des von uns gelieferten Artikels entstanden sein könnten. Bei Geschäften mit Endverbrauchern begrenzen wir unsere Haftung incl. Folgeschäden max. auf die Höhe des Kaufpreises. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber hat vor Beginn der Reparatur für eine ordnungsgemäße Datensicherung zu sorgen.

10. Reparaturbedingungen

10.1 Auf Reparaturen gewähren wir keine Garantie. Reparaturen sind bei der Rücklieferung zahlbar. Reparaturzeiten führen nicht zur Verlängerung der Garantiezeit.

10.2 Kostenvoranschläge werden nur bei besonderer Beauftragung vor der Reparatur ausgestellt. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nach Aufwand berechnet.

11. Einarbeitung und Dokumentation

11.1 In unseren Preisen ist keine kostenlose Einarbeitung, Installation und Einführung in die von uns gelieferte Hard- und Software enthalten. Einarbeitung und Installation muss zusätzlich in Auftrag gegeben werden und wird von uns nach Aufwand berechnet, oder von einer durch uns beauftragte Firma erbracht. Soweit es sich bei den von uns gelieferten Produkten um Neugeräte handelt, fügen wir, wenn möglich, eine deutsche oder englischer Dokumentation des Herstellers bei. Für die Richtigkeit dieser Dokumentation kann von uns keine Haftung übernommen werden. Sollte der Hersteller keine Dokumentation zur Verfügung stellen, bzw. mitliefern, besteht gegenüber uns kein Anspruch auf Lieferung einer Dokumentation.

12. Nutzungsrechte

12.1 Durch die Zahlung des Auftragswertes für die aufgeführten Programme erhält der Auftraggeber das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der Software für die Nutzung auf einer Anlage. Dies gilt für vom Auftragnehmer entwickelte und angepasste Programme und für Programme, die vom Auftragnehmer vermittelt oder gehandelt werden. Der Auftragnehmer und/oder Dritte haben Schutzrechte an diesen Programmen. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat der Auftragnehmer entsprechende Nutzungsrechte. Sofern für vermittelte oder gehandelte Programme und Programmteile andere Nutzungsrechte gelten, die auch für den Auftragnehmer verbindlich sind, so gelten diese als vereinbart.

13. Gewährleistung für Programme

13.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass der Programmträger bei der Übergabe keine Material- und Herstellungsfehler hat. Sollte eine Programm fehlerhaft sein, so kann der Auftraggeber während der Gewährungsfrist von 6 Monaten Ersatzlieferung verlangen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Datenverarbeitungsprogramme, insbesondere wenn sie mit anderen Programmen verbunden werden, so zu entwickeln, dass sie fehlerfrei arbeiten. Sofern zu den Programmen Beschreibungen geliefert werden, sind die Programme grundsätzlich brauchbar im Sinne der Beschreibung. Es wird keine Gewähr oder Haftung dafür übernommen, dass die Programme fehlerfrei arbeiten, insbesondere, dass die Programme den Anforderungen des Auftraggebers genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Auch die Verantwortung für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse trägt der Auftraggeber. Für Programme und Programmteile, die für den Auftraggeber individuell entwickelt werden, gilt die vereinbarte Programmspezifikation und Abnahmeprozedur. Unterbleiben diese Spezifikation und Prozedur, so bemüht sich der Auftragnehmer nach bestem Willen und Gewissen, das Programm im Sinne des Auftraggebers zu entwickeln und/oder anzupassen. Die Abnahme gilt in diesem Fall durch die Lieferung als erfolgt. Änderungswünsche des Auftraggebers werden, soweit dies nach dem Stand der Technik überhaupt möglich ist, in angemessener Zeit und gegen gesonderte Berechnung berücksichtigt. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass Änderungen zu Fehlern im Ablauf an anderen Stellen der Programme führen können. Die Verantwortung liegt in diesem Fall beim Auftraggeber.

13.2 Hard- und softwaretechnische Arbeiten durch unsere Mitarbeiter an der Anlage des Auftraggebers werden von uns mit größter Sorgfalt vorgenommen. Sollten uns dennoch Fehler unterlaufen, die insbesondere Zerstörung weiterer Hardwareteile, Zerstörung einzelner Programmteile oder Datenverlust zur Folge haben, so kann eine Haftung hierfür nicht von uns übernommen werden, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Das Risiko hierfür trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber verzichtet weiterhin auf jegliche Schadensersatzansprüche.

14. Eigentumsvorbehalt

14.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und uns die jeweilige Saldoforderung bei laufender Rechnung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, gegen den Kunden zusteht.

14.2 Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware gilt als in unserem Auftrag erfolgt, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen.

14.3 Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Kunde mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns.

14.4 Der Kunde darf die gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und nur, sofern mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbart wird.

14.5 Die Vereinbarung eines Abtretungsverbotes mit seinem Abnehmer ist ausdrücklich untersagt. Weiter ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, mit seinem Abnehmer die Einstellung seiner Forderungen aus von uns gelieferter Ware in ein Kontokorrentverhältnis zu vereinbaren.

14.6 Der Kunde ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen.

14.7 Unsere Eigentumsvorbehalte (einfacher, erweiterter, verlängerter und Kontokorrentvorbehalt) erlöschen auch dann nicht, wenn von uns stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird, solange dieser die Waren noch nicht bei uns bezahlt hat. Dieses gilt insbesondere für den Verkauf im Rahmen verbundener Unternehmen.

14.8 Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändungen, muss der Kunde offenbaren, bzw. unverzüglich schriftlich anzeigen. Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass unser Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten Sache noch besteht.

14.9 Mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen tritt der Kunde uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferten Ware gegen seine Abnehmer entstehen ab, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der von uns gelieferten und von dem Kunden veräußerten Ware.

14.10 Übersteigt der Wert der uns gegebenen Abtretungen und Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.

14.11 Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderliche Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.

14.12 Auch wir sind berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen. Dies gilt als Widerruf der nachstehenden Einzugsermächtigung.

14.13 Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur solange, als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderung kann durch uns widerrufen werden. Die eingezogenen Beträge hat der Kunde gesondert aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen. Interventionskosten trägt der Kunde.

14.14 Als Veräußerung im Sinne dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertungen, insbesondere der Einbau in nicht von uns gelieferte Geräte.

14.15 Sollte der Abnehmer mit seinen Kunden ein Kontokorrentverhältnis bezüglich seiner Forderung vereinbart haben, so tritt er bereits jetzt seine Kontokorrentforderung gegen seinen Kunden in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen ab.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist Chemnitz.

15.2 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten - auch für Klagen im Wechsel -, Scheck- und Urkundenprozess mit Vertragspartnern, welche Vollkaufleute, bzw. im Handelsregister eingetragene, juristische Personen des öffentlichen Rechts, oder öffentlich rechtliche Sondervermögen sind, oder ihren Sitz im Ausland haben, ist ausdrücklich Chemnitz vereinbart.

15.3 Chemnitz ist ferner ausdrücklich als Gerichtsstand vereinbart für den Fall, dass der Vertragspartner seinen Wohnsitz nach Vertragsabschluß verlegt. Für alle Verträge gilt deutsches Recht.

 

 

 
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Rufen Sie uns unverbindlich an: 0371 - 42 45 45
oder csh@hochmuth-systemhaus.de

Ansprechpartnerin: Frau Brigitte Raithel



Computer-Systeme Hochmuth GmbH

Frankenberger Straße 255 | 09131 Chemnitz | Tel.: 0371 / 41 38 64 | Fax: 0371 / 400 26 77
E-Mail: csh@hochmuth-systemhaus.de | Internet: http://www.hochmuth-systemhaus.de
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